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Stellungnahmen der freien Schulträger zum Gesetzentwurf ThürSchfTG

Stellungnahmen der freien Schulträger zum Gesetzentwurf ThürSchfTG

Die freien Schulträger in Thüringen haben fristgerecht bis zum 24. April 2015 ihre Stellungnahmen zum aktuellen Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung zum Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) abgegeben. Eine Auswahl der Kernkritikpunkte haben die Schulträger kurz zusammengestellt:

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Landesarbeitsgemeinschaft lädt Medienvertreter zum Hintergrundgespräch ein

Landesarbeitsgemeinschaft lädt Medienvertreter zum Hintergrundgespräch ein

Der von der rot-rot-grünen Landesregierung vorgelegte Entwurf des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) bleibt weit hinter den Zusagen des Koalitionsvertrages zurück und gefährdet die Bildungsvielfalt im Land. Insbesondere der vorgesehene jährliche Steigerungswert von 0,25 Prozent verschärft die Ungleichbehandlung gegenüber den staatlichen Schulen.

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Protesttag freier Schulen in Jena

Gleiche Bildungschancen für alle: Protesttag freier Schulen in Jena

Vertreter aller freien Schulen in Jena beteiligten sich am 22. April 2015 an einer Protestaktion. Mit dabei waren: Bilinguale Ganztagsgrundschule "Dualingo", Christliches Gymnasium Jena, Freie Waldorfschule Jena, Freie Ganztagsgrundschule "Steinmaleins", UniverSaale Freie Gesamtschule Jena sowie "Leonardo" Freie Ganztagsschule - Gemeinschaftsschule.

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Gesetzentwurf diskutiert

Gesetzentwurf der CDU-Fraktion diskutiert

Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger befasste sich in ihrer Sitzung am 18. Februar 2015 mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des „Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft“ (ThürSchfTG) der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag.

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Koalitionsvertrag

Freie Schulen Bestandteil des Koalitionsvertrags der neuen Thüringer Landesregierung

Die neue Thüringer Landesregierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Zu den anstehenden Aufgaben gehört die Neuregelung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG), wofür der Thüringer Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil am 21. Mai vergangenen Jahres eine Frist bis März 2015 gesetzt hat. Im Wortlaut heißt es dazu im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags:

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