LAG begrüßt Anhebung der staatlichen Finanzhilfe für Grundschulen

LAG Thüringen | Donnerstag, 5. Mai 2022

Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen hat sich erleichtert über die Erhöhung der staatlichen Finanzhilfe für Grundschulen in freier Trägerschaft gezeigt.

Anlass dieser Erhöhung ist ein Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2020, welcher die anteilige Refinanzierung der A13/E13 für staatliche Grundschullehrkräfte im Bereich der freien Schulen zum 1. August 2021 nachvollziehen sollte. Mit Beginn des aktuellen Schuljahres im August 2021 hatten freie Schulträger, zeitgleich mit dem Land, die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte auf eigene Kosten eingeführt.

„Die nun erfolgte Anpassung der staatlichen Finanzhilfe zur Finanzierung der Gehaltsangleichung für Grundschullehrkräfte ist ein positives Signal an alle freien Schulträger im Land. Die Einhaltung der Zusage schafft Vertrauen und Planungssicherheit für das Schulwesen in Thüringen und ist angesichts der aktuellen Herausforderungen ein wichtiges Signal an alle Lehrkräfte“, erklärt Marco Eberl, Sprecher der LAG Thüringen.

Auf Initiative mehrerer Landtagsfraktionen wird der Finanzhilfesatz für Grundschulen in freier Trägerschaft zum 1. Januar 2022 um 372 Euro erhöht und beträgt damit 6.616 Euro pro Schüler und Jahr. Laut Gesetz soll die Finanzhilfe für die freien Schulen 80 Prozent der staatlichen Schülerkosten betragen. Mit dem Landtagsbeschluss vom 5. Mai 2022 kommt die Finanzierung der freien Grundschulen dem gesetzlichen Zielwert nun etwas näher.

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