Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der freien Schulträger in Thüringen sieht in der geplanten Neureglung der staatlichen Finanzhilfe ein positives Signal für das freie Schulwesen in Thüringen.
Neben der dringend erforderlichen Umsetzung der Ergebnisse der Evaluation der Finanzhilfe ist auch die geplante Entbürokratisierung ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Schulträger.
„Die Übertragung der Evaluationsergebnisse in neue Finanzhilfesätze ist dringend erforderlich. Auch wenn wir uns in einigen Punkten einen deutlicheren und früheren Aufwuchs der Finanzhilfe gewünscht hätten, ist der nun vorliegende Kompromiss insgesamt ein verlässliches Fundament für das freie Schulwesen in Thüringen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der LAG, dem Bildungsministerium und den Landtagsfraktionen hat einen Gesetzentwurf hervorgebracht, der das Ziel aller Beteiligten deutlich im Blick hält – gute Schule für alle Kinder und Jugendlichen in Thüringen zu ermöglichen, unabhängig von der Trägerschaft der Schulen“, zeigt sich Marco Eberl, Sprecher der LAG der freien Schulträger, im Vorfeld des Sonderplenums zufrieden.
In den zurückliegenden Monaten hatte das Thüringer Bildungsministerium in enger Abstimmung mit der LAG der freien Schulträger ein externes Gutachten zur Angemessenheit der Finanzhilfe in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hatte eine signifikante Unterfinanzierung der freien Schulen attestiert. Im vorliegenden Gesetzentwurf soll dies durch die Anpassung der Schülerkostensätze für die freien Schulen korrigiert werden.
„Für die freien Schulträger im Land können wir zudem mit der geplanten Neuregelung der Verwendungsnachweisprüfung eine deutliche Entlastung im Verwaltungsaufwand erreichen. Diese Form der Entbürokratisierung wird einen echten Mehrwert haben und durch die pauschale Anerkennung bestimmter Overheadkosten auch einen jahrelangen Streit mit der Vorgängerregierung beilegen“, so LAG-Sprecherin Thea Kneisel abschließend.