Verabschiedung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

LAG | Freitag, 18. Dezember 2020

Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen (LAG) hat die heute im Thüringer Landtag beschlossene Novellierung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft positiv aufgenommen.

Das Gesetzgebungsverfahren war erforderlich geworden, weil das bisherige Gesetz zum Jahresende ausläuft. „Das war ein langer und mühsamer Weg. Aber anders als vor fünf Jahren waren die zurückliegenden Monate von einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen dem Bildungsministerium, den Parlamentsfraktionen und der LAG geprägt. Dafür möchten wir ausdrücklich danken.“, kommentiert Marco Eberl als Sprecher der LAG Thüringen.

Im nun beschlossenen Gesetz wurden viele Forderungen der LAG aufgenommen. Finanziell wird es für die freien Schulen im Land deshalb eine Verbesserung der Lage geben. Aber die Finanzierungsregelungen sind auch ein Kompromiss, der in den nächsten Jahren weiter entwickelt werden muss. Im Jahresverlauf hatten sich die freien Träger auf Basis eines externen Gutachtens und eines internen Berichtes aus dem Ministerium mit dem Thüringer Bildungsministerium auf eine neue Berechnungsmethode der staatlichen Finanzhilfe geeinigt, welche auch langfristig eine transparente Ausgestaltung der Zuschüsse sicherstellt. „Die Neugestaltung des Gesetzes auf Grundlage einer neuen, transparenten und fortschreibbaren Berechnungsmethode bedeutet für die freien Träger einen spürbaren Fortschritt. Dies sowie eine nachhaltige Dynamisierung bei regelmäßiger externer Evaluation unter Beteiligung der freien Träger sind Zeichen der Wertschätzung der freien Schulen als gleichwertiger Teil des Thüringer Schulwesens.“, sagte Dr. Martin Fahnroth im Namen der LAG nach der Plenarsitzung.

Eckpunkte der Neuregelung:
  • Haushalt 2021 rund 216,24 Millionen Euro auf Grundlage einer neuen, transparenten Berechnungsmethode zur Ermittlung der Kosten für staatliche Schüler
  • Schulbudget in Höhe von 30 Euro pro Schüler auch für freie Schulen
  • jährliche Dynamisierung der Schülerkostensätze (80 Prozent Tarifentwicklung, 20 Prozent Verbraucherpreise)
  • unbefristete Laufzeit des Gesetzes regelmäßige Evaluation alle fünf Jahre ab 2023 durch externe Gutachten
  • Öffnungsklausel für unerwartete Kostenaufwüchse im staatlichen Bereich
  • Öffnung der staatlichen Fort- und Weiterbildungsangebote für Schulen in freier Trägerschaft