Stellungnahmen der LAG zum Thüringer Schulgesetz

LAG | Freitag, 8. Februar 2019

Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen (LAG) beziehen sich in ihrer Stellungnahme explizit auf die Änderungen bezüglich der Diagnostik im vorliegenden Gesetzentwurf:

Die LAG fordert die Basisdiagnostik und Prozessbegleitung bei der Erstellung von sonderpädagogischen Gutachten sowie die anschließende Förderung nicht personell zu trennen. In den Augen der LAG-Mitglieder wäre die personelle Trennung ein Angriff auf die grundgesetzlich garantierte Privatschulfreiheit, die Basisdiagnostik für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf den Pädagoginnen und Pädagogen an freien Schulen in Thüringen zu entziehen und diese Aufgabe bei den staatlichen Einrichtungen (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst, kurz MSD) zu monopolisieren.

Einer Kooperation zur Verbesserung der Diagnostik in Thüringen stehen die Vertreter der LAG ausdrücklich offen gegenüber - unter Einbindung der Sonderpädagogen der freien Schulen im Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD). Die LAG steht hinter den Pädagoginnen und Pädagogen der freien Schulen, die bisher die Gutachten für die Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf erstellt haben. Im Gegenzug verweist die LAG auf die Kapazitätsgrenzen der Teams zur Qualitätssicherung der sonderpädagogischen Begutachtung (TQB) aufgrund der schon heute bestehenden Wartezeiten für Schülerinnen und Schüler staatlicher Schulen.

Die vollständige Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft steht hier zum Download bereit.

Die Koordinatoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass neben der allgemeinen Stellungnahme der LAG-Mitglieder mit dem Fokus "Diagnostik" die Träger individuelle Stellungnahmen abgegeben haben, u. a. die Diakonie Mitteldeutschland, die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland, das Katholischen Büros und die Parität.