LAG legt Schülerkostengutachten vor

LAG | Dienstag, 27. August 2019

Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen hat ein Schülerkostengutachten in Auftrag gegeben, das die tatsächlichen Kosten eines Schülers im Freistaat Thüringen ermittelt hat. Das beauftragte „Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung“ (isw) legte nun die Ergebnisse vor. Eine deutliche Verbesserung der Finanzierung ist notwendig.

v.l.n.r.: Martin Fahnroth (Koordinator der LAG), Thomas Beukert (Projektleiter isw), Dr. Ute Schneider (Geschäftsführerin isw), Marco Eberl (Koordinator der LAG), Prof. Dirk Randoll (Software-AG Stiftung)

Bei der Präsentation am 27. August 2019 in Erfurt wurde deutlich, wie weit die Finanzierung der freien Schulen hinter den tatsächlichen Schülerkosten in Thüringen zurückbleibt. Nach dem geltenden Gesetz orientiert sich die Finanzhilfe für die freien Schulen an den staatlichen Schülerkosten. Nach den nun vorliegenden Zahlen erreichen die Finanzhilfen bei den allgemeinbildenden Schulen lediglich zwischen 49 und 61 Prozent der gutachterlich ermittelten staatlichen Schülerkosten. Nach dem Gesetz sollten es aber 80 Prozent der Vergleichskosten sein. Auch bei den berufsbildenden Schulen bleiben die Finanzhilfen deutlich hinter den vorgesehenen Deckungsquoten zurück.

Marco Eberl, Koordinator der LAG, dazu: „Das Gutachten belegt, was die Schulträger und auch die Mitarbeitenden in den Schulen schon längst wussten: Die Schulen in freier Trägerschaft sind unterfinanziert. Die Gerechtigkeitslücke zwischen der Finanzierung staatlicher und freier Schulen ist in den letzten Jahren zu groß geworden, eine deutliche Nachbesserung ist notwendig.“

Martin Fahnroth, ebenso Koordinator der LAG, fordert „Die Kostenermittlung muss regelmäßig gutachterlich stattfinden, um solche Fehlentwicklungen zu vermeiden. Für die Finanzhilfen müssen die tatsächlichen Kosten des staatlichen Schülers Maßstab sein.“

Hier finden Sie das vollständige Gutachten, eine Kurzfassung des Gutachtens sowie das Fazit der Koordinatoren der LAG.

Das Schülerkostengutachten haben diese Mitglieder der LAG in Auftrag gegeben: der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e.V., das Bistum Erfurt, die Diakonie Mitteldeutschland, die Evangelische Schulstiftung in Mitteldeutschland, der Landesarbeitskreis der Freien Alternativschulen in Thüringen, der Paritätische Thüringen e. V., der Landesverband Sachsen-Thüringen Deutscher Privatschulen e.V. sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen Thüringen.


Hinweis: 
Am Dienstag, den 24. September 2019 findet der Tag der freien Schulen statt. Weitere Details folgen.

Hintergrund:
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht zur Errichtung von freien Schulen fest verankert. Hier ist auch ein grundsätzlicher Anspruch auf Finanzierung durch die öffentliche Hand abzuleiten, allerdings weder die genaue Höhe noch die Ausgestaltung. In Thüringen ist die staatliche Finanzhilfe für die freien Schulen in den §§ 17 und 18 des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG) geregelt. Dieses Gesetz sieht vor, dass die allgemeinbildenden Schulen 80 Prozent und die berufsbildenden Schulen 60 bzw. 65 Prozent der Beträge erhalten sollen, die der Staat für einen Schüler an einer staatlichen Schule aufwendet. Die Vorgehensweise mit der die Kosten des Staates bisher ermittelt wurden, ist intransparent und fehlerhaft. Tatsächlich erhalten die freien Schulen deutlich weniger als die gesetzlich vorgesehenen Förderbeträge. Die derzeit geltenden Finanzierungsregelungen laufen am 31.12.2020 aus.