LAG kritisiert zu niedrige Abschlagszahlungen des Bildungsministeriums

LAG | Donnerstag, 1. September 2022

Bereits am 13. Mai 2022 hatte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) die freien Schulträger darüber informiert, dass die Haushaltsmittel „aktuell dem für diesen Zweck im Jahr 2022 veranschlagten Mittel nicht genügen, um alle gesetzlich zwingenden Ansprüche zu bedienen“. Aus diesem Grund erhalten die freien Schulträger statt der gesetzlich vorgesehenen staatlichen Finanzhilfe seit Januar deutlich geringere Abschlagszahlungen.

Das bedeutet konkret, dass Gelder für die Vergütung der Lehrkräfte oder die Schulausstattung fehlen, obwohl ein gesetzlicher Anspruch besteht. Die Schulträger müssen mehr als bisher in Vorleistung gehen. Zudem werden dadurch die vom Thüringer Landtag beschlossenen Anpassungen der staatlichen Finanzhilfe nicht umgesetzt: Die Abgeordneten des Thüringer Landtags hatten im Jahresverlauf einstimmig beschlossen, die höhere Entgeltgruppe 13 für Grundschullehrkräfte an freien Schulen zu refinanzieren, nachdem dies bereits 2021 für staatliche Lehrkräfte umgesetzt worden war. Darüber hinaus ist eine Dynamisierung der Finanzhilfe zum 1. August jeden Jahres vorgesehen, unter anderem als Ausgleich für steigende Personal- und Nebenkosten. Außerdem werden derzeit die per Stichtag 15. März hinzugekommen Schülerinnen und Schüler ebenfalls nicht berücksichtigt.

„Mit dieser Praxis bringt das Bildungsministerium die freien Schulträger unverschuldet in eine schwierige Lage, zudem ignoriert es den Willen des Gesetzgebers“, kritisieren die Sprecher der LAG Marco Eberl und Dr. Martin Fahnroth und fügen hinzu: „Diese Praxis zu Lasten der freien Schulen muss schnell ein Ende haben. Warum für die langfristig gesetzlich gesicherten Ansprüche nun keine entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, ist für uns freie Schulträger nicht nachvollziehbar.“

Wenngleich die fehlenden Beträge bei den verschiedenen Trägern jeweils unterschiedlich hoch sind, summiert sich der Fehlbetrag über alle Schulen hinweg bald auf mehr als sechs Millionen Euro. Das sind wohlgemerkt Leistungen, die im Gesetz stehen, also langfristig planbar waren.