Schuljahresbeginn an den freien Schulen – 28.550 Schülerinnen und Schüler

LAG | Donnerstag, 23. September 2021

Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulträger in Thüringen (LAG) haben sich über den aktuellen Stand zum Schulstart ausgetauscht.

Neben dem praktischen Umgang mit den Coronaregelungen standen unter anderem die Themen Digitalisierung, staatliche Finanzhilfe und Fördermittelprogramme im Fokus. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an freien Schulen aller Schularten in Thüringen ist um 2,1 Prozent auf 28.550 angestiegen.

Die Digitalisierung der Schulen nimmt bei den freien Schulträgern einen hohen Stellenwert ein. Mit viel Engagement der Träger konnte im zurückliegenden Schuljahr viel erreicht werden, sodass die freien Schulträger bereits über 53 Prozent der ihnen zustehenden Mittel aus dem Digitalpakt abgerufen haben. Die LAG-Mitglieder werden diesen Weg konsequent weitergehen und begrüßen in diesem Zusammenhang die Zurverfügungstellung von Fördermitteln aus dem Corona-Sondervermögen des Landes noch in diesem Jahr.

Mit Beginn des neuen Schuljahres haben mehrere freie Schulträger die im staatlichen Schuldienst erfolgte Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte nachvollzogen. Im Rahmen der LAG-Sitzung wurde der hierfür erforderliche Finanzbedarf auf rund 2,2 Mio. Euro beziffert. Bereits im letzten Jahr hatte sich die LAG dafür ausgesprochen, eine entsprechende Anpassung der staatlichen Finanzhilfe vorzunehmen. Mehrere Landtagsfraktionen hatten hierfür bereits Zustimmung signalisiert, weshalb die LAG-Mitglieder auf die Einhaltung dieses Versprechens vertrauen und auf die rückwirkende Erhöhung zum Schuljahresbeginn bauen. Aktuell finanzieren die freien Schulträger dieses Signal der Wertschätzung für die Grundschullehrinnen und Grundschullehrer aus eigenen Mitteln.

Angesichts des nachweislichen Mehrwerts von stationären raumlufttechnischen Anlagen hat die LAG die Vorteile einer verpflichtenden Aufnahme dieser Anlagen in die Schulbauförderrichtlinie des Freistaates Thüringen diskutiert. Grundvoraussetzung für diesen Schritt muss jedoch die entsprechende Ausgestaltung und Fortführung bestehender Förderprogramme sein. Mehrere Träger konnten im Rahmen der Sitzung vom Beginn entsprechender Baumaßnahmen an ihren Schulen berichten.